Jetzt kann es teuer werden – Das neue BGH-Urteil ist da!

Jetzt kann es teuer werden – Das neue BGH-Urteil ist da!

DSGVO Abmahncheck

Laut dem letzten Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.05.2020 dürfen keine Cookies bezüglich Analytics, Werbung und zur Marktforschung künftig ohne Einwilligung gesetzt werden. Somit ist zum einem die Einwilligung durch das Weitersurfen, als auch durch ein einfaches Opt-Out unzulässig. Demzufolge dürfen nur noch Cookies ohne Einverständnis verwendet werden, die für die Nutzung der Webseite technisch notwendig sind. Hier runter fallen zum Beispiel die bekannten systemrelevanten Cookies, aber auch solche die für den Warenkorb zuständig sind.

Für viele Webseitenbetreiber gilt es nun zu prüfen, ob alle gesetzten Cookies und die dazugehörigen Banner dem aktuellen Urteil des BGH entsprechen.  Wer das nicht tut und gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, für den besteht nun ein nicht unerhebliches Risiko.

Unser Tipp:

Prüfen oder lassen Sie Ihre Webseite prüfen, bevor es andere tun. Denn einen Datenschutzverstoß entspricht einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und ist somit abmahnfähig.

Wir können Ihnen helfen!

Wussten Sie schon das die Werbeagentur defence einen speziellen DSGVO Abmahncheck anbietet? Weitere Informationen finden Sie hier oder nehmen Sie direkt jetzt unter info@defence-marketing.de Kontakt mit mir auf.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Ihr Jörg Schweppe

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